IMPRESSUM & VEREINSSTATUTEN

IMPRESSUM
&
VEREINSSTATUTEN

Vorstand

  • Mag. Georg Wacks, Präsident
  • Dr. Elisabeth Buxbaum, Schriftführerin

Wissenschaftliche Beiräte

Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder

  • Lore Friedmann, Santa Fé de Bogotá, Kolumbien
  • Shifra & Jerry Rosen, Florida

Kontakt

Armin Berg Gesellschaft
Verein zur Förderung und Erforschung jüdischer Unterhaltungskultur in WienHollandstraße 12/10, A-1020 Wien
Tel. ++43 1 6060893
Hier können Sie uns ein E-mail senden: arminberg@gmx.at
Bankverbindung: IBAN: AT68 6000 0000 9215 8142; BIC: BAWAATWW

Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft steht allen interessierten Personen im In- und Ausland offen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Tätigkeit des Vereins und ermöglichen die Realisierung von spannenden Projekten. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt Euro 25,-, für fördernde Mitglieder mindestens Euro 300,-.Die Mitgliedschaft wird erworben durch Einzahlen des Jahresmitgliedsbeitrages, gültig ab Einzahlung für die nächsten 12 Monate.Unsere Bankverbindung ist: IBAN: AT686000000092158142; BIC: BAWAATWW
Bitte senden Sie uns ein E-mail:
arminberg@gmx.at
oder rufen Sie uns an:
Tel.Nr.++43 1 6060893.
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn der Jahresmitgliedsbeitrag im folgenden Jahr nicht mehr eingezahlt wird.

Die Armin Berg Gesellschaft ist auf Ihre Spenden angewiesen:

Bitte unterstützen Sie uns jetzt! Danke.

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  • Dr. Elisabeth Buxbaum, Schriftführerin

Wissenschaftliche Beiräte

Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder

  • Lore Friedmann, Santa Fé de Bogotá, Kolumbien
  • Shifra & Jerry Rosen, Florida

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Armin Berg Gesellschaft
Verein zur Förderung und Erforschung jüdischer Unterhaltungskultur in WienHollandstraße 12/10, A-1020 Wien
Tel. ++43 1 6060893
Hier können Sie uns ein E-mail senden: arminberg@gmx.at
Bankverbindung: IBAN: AT68 6000 0000 9215 8142; BIC: BAWAATWW

Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft steht allen interessierten Personen im In- und Ausland offen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Tätigkeit des Vereins und ermöglichen die Realisierung von spannenden Projekten. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt Euro 25,-, für fördernde Mitglieder mindestens Euro 300,-.Die Mitgliedschaft wird erworben durch Einzahlen des Jahresmitgliedsbeitrages, gültig ab Einzahlung für die nächsten 12 Monate.Unsere Bankverbindung ist: IBAN: AT686000000092158142; BIC: BAWAATWW
Bitte senden Sie uns ein E-mail:
arminberg@gmx.at
oder rufen Sie uns an:
Tel.Nr.++43 1 6060893.
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn der Jahresmitgliedsbeitrag im folgenden Jahr nicht mehr eingezahlt wird.

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Der Verein

Auszug aus den Vereinsstatuten.

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen „Armin Berg Gesellschaft Verein zur Förderung und Erforschung jüdischer Unterhaltungskultur in Wien“

(2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und die Gebiete der ehemaligen Österreich-Ungarischen Monarchie und ihre Nachbarländer.

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation sowie die Förderung und Verbreitung von jüdischer und damit in weitem Sinne in Zusammenhang stehender Unterhaltungskultur. Außerdem bezweckt der Verein durch seine Tätigkeit eine interkulturelle Zusammenarbeit und Verständigung zwischen jüdischer und nichtjüdischer Unterhaltungskultur. In diesem Sinne sucht der Verein das Zusammenwirken und den Kontakt mit allen Initiativen, die der Erforschung und der Verbreitung jüdischer Unterhaltungskultur dienen.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen

a) Vorträge und Lesungen
b) Herausgabe von Publikationen
c) Ausstellungen
d) Seminare und Symposien
e) Foto, Film und Videoproduktionen
f) Konzert- und theatralische Veranstaltungen
g) Film- und Tonvorführungen
h) Errichtung eines Archivs
i) Sonstige künstlerische und wissenschaftliche Veranstaltungen und Produktionen.

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Spenden und öffentliche Subventionen
c) private Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden
d) Erträgnisse von Veranstaltungen und aus vereinseigenen Unternehmungen
e) sonstige Einkünfte.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, durch Nichteinzahlen des Mitgliedsbeitrages und durch Ausschluss.

Der Verein

Auszug aus den Vereinsstatuten.

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen „Armin Berg Gesellschaft Verein zur Förderung und Erforschung jüdischer Unterhaltungskultur in Wien“

(2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und die Gebiete der ehemaligen Österreich-Ungarischen Monarchie und ihre Nachbarländer.

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation sowie die Förderung und Verbreitung von jüdischer und damit in weitem Sinne in Zusammenhang stehender Unterhaltungskultur. Außerdem bezweckt der Verein durch seine Tätigkeit eine interkulturelle Zusammenarbeit und Verständigung zwischen jüdischer und nichtjüdischer Unterhaltungskultur. In diesem Sinne sucht der Verein das Zusammenwirken und den Kontakt mit allen Initiativen, die der Erforschung und der Verbreitung jüdischer Unterhaltungskultur dienen.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen

a) Vorträge und Lesungen
b) Herausgabe von Publikationen
c) Ausstellungen
d) Seminare und Symposien
e) Foto, Film und Videoproduktionen
f) Konzert- und theatralische Veranstaltungen
g) Film- und Tonvorführungen
h) Errichtung eines Archivs
i) Sonstige künstlerische und wissenschaftliche Veranstaltungen und Produktionen.

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Spenden und öffentliche Subventionen
c) private Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden
d) Erträgnisse von Veranstaltungen und aus vereinseigenen Unternehmungen
e) sonstige Einkünfte.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, durch Nichteinzahlen des Mitgliedsbeitrages und durch Ausschluss.