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Auszug aus den Vereinsstatuten.
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen „Armin Berg Gesellschaft Verein zur Förderung und Erforschung jüdischer Unterhaltungskultur in Wien“ (2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und die Gebiete der ehemaligen Österreich-Ungarischen Monarchie und ihre Nachbarländer. § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation sowie die Förderung und Verbreitung von jüdischer und damit in weitem Sinne in Zusammenhang stehender Unterhaltungskultur. Außerdem bezweckt der Verein durch seine Tätigkeit eine interkulturelle Zusammenarbeit und Verständigung zwischen jüdischer und nichtjüdischer Unterhaltungskultur. In diesem Sinne sucht der Verein das Zusammenwirken und den Kontakt mit allen Initiativen, die der Erforschung und der Verbreitung jüdischer Unterhaltungskultur dienen. § 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks (1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. (2) Als ideelle Mittel dienen a) Vorträge und Lesungen (3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge § 5: Erwerb der Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. § 6: Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, durch Nichteinzahlen des Mitgliedsbeitrages und durch Ausschluss. |